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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Eine Kindertageseinrichtung bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.



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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.