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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).



  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes) im Original
  • gegebenenfalls Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (amtlich vorgeschriebener Vordruck) mit Unterlagen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.