Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Steuerklassen eingeordnet. Ändert sich der Familienstand durch Heirat ändert sich auch die Steuerklasse.
Die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt übermittelt den geänderten Familienstand "verheiratet", den Tag der Eheschließung und die Identifikationsnummern beider Ehepartner automatisch an die zuständige Stelle. Infolgedessen werden im Verfahren "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) beide Ehepartner programmgesteuert mit Wirkung vom Tag der Eheschließung an in die Steuerklassenkombination IV/IV eingereiht, wenn beide im Inland wohnen.
Der Hauptarbeitgeberin/dem Hauptarbeitgeber des Ehegatten wird so jeweils die Steuerklasse IV als ELStAM zum Abruf bereitgestellt. Sie erhalten somit auch dann die Steuerklasse IV (und nicht III), wenn Ihre Ehefrau/Ihr Ehemann keinen Arbeitslohn bezieht.
Tätig werden müssen Sie in der Regel nur, wenn aus Ihrer Sicht statt der automatisch gebildeten Steuerklassenkombination IV/IV eine abweichende Steuerklasse (III) beziehungsweise Steuerklassenkombination zur Anwendung kommen soll (III/V oder IV/IV mit Faktor).
Anträge / Formulare
- Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern
Voraussetzungen
- Eheschließung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- amtlichen Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.