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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Beginnen Sie ein zweites Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll. Das gleiche gilt, wenn Sie bereits in zwei oder mehr Arbeitsverhältnissen stehen und ein weiteres hinzukommt.

Der Arbeitslohn aus dem Arbeitsverhältnis, das Sie als erstes Arbeitsverhältnis benennen, wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnisse werden nach Steuerklasse VI besteuert.

Teilen Sie der neuen Arbeitgeberin/dem neuen Arbeitgeber dagegen mit, dass es sich um das erste und nicht um ein weiteres Arbeitsverhältnis handelt, wird Ihnen für dieses Arbeitsverhältnis die familiengerechte Steuerklasse zugeteilt. Die Arbeitslöhne aus allen weiteren bisherigen Arbeitsverhältnissen werden dann automatisch nach Steuerklasse VI besteuert.

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI sollte beim niedrigeren Arbeitslohn beziehungsweise den niedrigeren Arbeitslöhnen erfolgen.



  • mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig
  • bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.