Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis Bescheinigung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Einrichtungen und Labors, die Prüfungen unter den Bedingungen der Guten Laborpraxis (GLP-Bedingungen) durchführen wollen, benötigen eine GLP-Bescheinigung von der zuständigen Stelle - eine besondere Form der Akkreditierung. Mit der GLP soll die internationale Anerkennung von Prüfergebnissen – und hierdurch auch eine Einschränkung der Anzahl der Tierversuche – erreicht werden. Auf der Internetseite der GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung sind alle nationalen GLP-Schriften, sämtliche OECD-Dokumente und EU-Dokumente  zur Guten Laborpraxis verfügbar.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind abhängig von der vorgeschalteten Inspektion. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.11 an.