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Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis Bescheinigung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Einrichtungen und Labors, die Prüfungen unter den Bedingungen der Guten Laborpraxis (GLP-Bedingungen) durchführen wollen, benötigen eine GLP-Bescheinigung von der zuständigen Stelle - eine besondere Form der Akkreditierung. Mit der GLP soll die internationale Anerkennung von Prüfergebnissen – und hierdurch auch eine Einschränkung der Anzahl der Tierversuche – erreicht werden. Auf der Internetseite der GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung sind alle nationalen GLP-Schriften, sämtliche OECD-Dokumente und EU-Dokumente  zur Guten Laborpraxis verfügbar.



Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind abhängig von der vorgeschalteten Inspektion. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.11 an.