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Eheschließung Aufhebung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Eine Ehe wird auf Antrag eines oder beider Ehegatten durch Beschluss der zuständigen Stelle aufgehoben.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Im Vorfeld der Aufhebung einer Ehe sind viele Angelegenheiten zu regeln und Formalitäten zu erledigen. Es ist sinnvoll, sich hierbei von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.



  • Vorliegen eines Eheaufhebungsgrunds, z. B.
    • Minderjährigkeit oder Geschäftsunfähigkeit eines der Ehegatten,
    • anderweitige Verheiratung oder Lebenspartnerschaft,
    • Verwandschaft in gerader Linie oder Geschwisterschaft oder
    • eine Eheschließung, die auf Irrtum, Drohung oder arglistiger Täuschung beruht.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.