Bodenrichtwertkarte - Auszug/Auskunft


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse, die bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen eingerichtet sind, erteilen jedermann Auskünfte über Bodenrichtwerte. Die Auskunft erfolgt mündlich, schriftlich, durch Abgabe auf einem Datenträger (CD oder DVD) oder durch Bereitstellung im Internet.

Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen ermitteln jeweils zum 01.01. jeden Jahres Bodenrichtwerte.

Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarktes. Sie werden auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Hierbei sind nur solche Kaufpreise zu berücksichtigen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse erzielt worden sind.

Bodenrichtwerte sind mindestens für baureifes Land zu ermitteln. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. In Niedersachsen gibt es mit Ausnahme einiger kreisfreier Städte auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.