Betriebsnummer nach Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DÜV) Zuteilung
Betriebsnummer nach Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DÜV) Zuteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe. Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Das ist zum Beispiel wichtig, damit Ihre Beitragszahlungen Ihrem Konto zugeordnet werden können.
Die zuständige Stelle vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten.
Dies geschieht im Onlineverfahren.
Anträge / Formulare
Seit dem 01.01.2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Betriebsnummern elektronisch zu beantragen. Hierzu müssen Sie den Online-Antrag der zuständigen Stelle nutzen.
Online-Antrag bei der Bundesagentur
Was sollte ich sonst noch wissen?
- Informationen rund um die Betriebsnummer
- Grundsätze zur Vergabe einer Betriebsnummer
- Entscheidungsschema Betriebsnummernvergabe
- Häufig gestellten Fragen zum Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.