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Betriebsnummer nach Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DÜV) Zuteilung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe. Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Das ist zum Beispiel wichtig, damit Ihre Beitragszahlungen Ihrem Konto zugeordnet werden können.

Die zuständige Stelle vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten.

Dies geschieht im Onlineverfahren.



Anträge / Formulare

Seit dem 01.01.2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Betriebsnummern elektronisch zu beantragen. Hierzu müssen Sie den Online-Antrag der zuständigen Stelle nutzen.

Online-Antrag bei der Bundesagentur



Was sollte ich sonst noch wissen?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.