Betrieb von geschlossenen Verteilernetzen: Genehmigung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Netzbetreiber, die ihr Versorgungsgebiet oder zumindest einen Teil davon als geschlossenes Verteilnetz nach § 110 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) betreiben möchten, müssen dies unter Nachweis der für die entsprechende Einstufung erforderlichen Informationen bei der zuständigen Stelle beantragen.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.