Betrieb eines Zertifizierungsdiensteanbieters Anzeige
Betrieb eines Zertifizierungsdiensteanbieters Anzeige
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes (SigG) aus.
Für den Betrieb eines solchen Zertifizierungsdienstes muss keine Genehmigung eingeholt werden, jedoch ist die Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzuzeigen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen sind.
Wenn Sie ein Gütezeichen für Ihre Zertifizierungsdienste erhalten möchten, können Sie sich freiwillig als Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditieren lassen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Sollten Umstände eintreten, aufgrund derer die Voraussetzungen für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes nicht mehr erfüllt sind, muss dies der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche oder elektronisch signierte Anzeige mit Namen und Anschriften des Zertifizierungsanbieters und Namen des gesetzlichen Verteters
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- aktueller Handelsregisterauszug oder eine vergleichbare Unterlage
- Belege zum Nachweis der erforderlichen technischen, administrativen und juristischen Fachkunde nach § 4 Absatz 2 Satz 3 Signaturgesetz (SigG)
- Sicherheitskonzept mit Umsetzungsdarlegung
- Nachweis der Deckungsvorsorge nach § 12 SigG
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Zeitaufwand und den Auslagen.