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Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes: Anzeige


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Für den Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes wird unter Umständen eine Genehmigung der zuständigen Stelle benötigt.

Die Beförderung von Paketen bis 20 kg ist erlaubnisfrei.



Anträge / Formulare


Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Paketbeförderungsdienst muss in jedem Fall als Gewerbe angemeldet werden.



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.