Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes: Anzeige


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Für den Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes wird unter Umständen eine Genehmigung der zuständigen Stelle benötigt.

Die Beförderung von Paketen bis 20 kg ist erlaubnisfrei.



Anträge / Formulare


Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Paketbeförderungsdienst muss in jedem Fall als Gewerbe angemeldet werden.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.