Betrieb eines Energieversorgungsnetzes: Genehmigung
Betrieb eines Energieversorgungsnetzes: Genehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Rechtsbehelf
Wer die Aufnahme des Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 27.1.1 an.