Betrieb eines Energieversorgungsnetzes: Genehmigung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Wer die Aufnahme des Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die zuständige Stelle.



Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 27.1.1 an.