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Betrieb eines Energieversorgungsnetzes: Genehmigung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer die Aufnahme des Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die zuständige Stelle.



Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 27.1.1 an.