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Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Im Berufsregister sind die persönlichen und beruflichen Daten der Pflichtmitglieder (Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/ Buchprüfungsgesellschaften) gemäß § 38 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO) erfasst.

Jede Änderung der beruflichen Verhältnisse eines Wirtschaftsprüfers/ vereidigten Buchprüfers oder der Struktur einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Buchprüfungsgesellschaft ist der zuständigen Stelle anzuzeigen. 



  • öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde

Wird die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen:

  • öffentlich beglaubigte Abschrift der Eintragung nachzureichen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.