Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung
Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Im Berufsregister sind die persönlichen und beruflichen Daten der Pflichtmitglieder (Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/ Buchprüfungsgesellschaften) gemäß § 38 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO) erfasst.
Jede Änderung der beruflichen Verhältnisse eines Wirtschaftsprüfers/ vereidigten Buchprüfers oder der Struktur einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Buchprüfungsgesellschaft ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde
Wird die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen:
- öffentlich beglaubigte Abschrift der Eintragung nachzureichen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.