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Berufsregister für Steuerberaterinnen/Steuerberater Meldung von Personen mit Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Vor Aufnahme einer vorübergehenden und gelegentlichen Hilfe in Steuersachen ist durch die ausländische Dienstleisterin/den ausländischen Dienstleister eine schriftliche Meldung gegenüber der zuständigen Stelle zu erstatten.



  • Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz
  • Befugnis, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates zu leisten

  • Schriftliche Meldung der Person mit Angaben zu
    • Familienname und Vorname der Meldung erstattenden Person
    • Name oder Firma einschließlich der gesetzlichen Vertreter
    • Geburts- oder Gründungsjahr
    • Geschäftsanschrift einschließlich der Anschriften aller Zweigstellen
    • Berufsbezeichnung, unter der die Tätigkeit im Inland zu erbringen ist
  • Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in
    •     einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder
    •     einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    •     in der Schweiz
  • Bescheinigung, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
  • Information zur Berufshaftpflicht oder
  • zu einem anderen individuellen bzw. kollektiven Schutz

Die vollständige schriftliche Meldung umfasst die Dokumentation einer Reihe von persönlichen Daten gegenüber der zuständigen Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.