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Berufsausbildung: Zwischenprüfung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

In Deutschland ist während der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen in der Regel eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung abzulegen. Mit der Zwischenprüfung kann bereits im Laufe der Ausbildung der Ausbildungsstand der Auszubildenden ermittelt werden. Damit sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

Wird die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt, muss keine Zwischenprüfung abgelegt werden.

Für die Durchführung der Zwischenprüfung ist der Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle (z.B. Kammer) verantwortlich.

Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in die Abschlussnote ein. Der Auszubildende bekommt das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt. Bei Berufen mit drei- oder dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer soll die Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden, bei zweijähriger Ausbildungsdauer vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres.  



Anträge / Formulare

Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind die Anmelde- bzw. Antragsformulare der zuständigen Stelle zu verwenden. Alle prüfungsrelevanten Formulare (Anmeldung, Einladungen) werden dem Ausbildungsbetrieb bzw. dem Prüflingsbewerber/Prüfling zugesandt.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung (Ausnahme: Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung).



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.