Berufliche Fortbildung: Überprüfung
Berufliche Fortbildung: Überprüfung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch die berufliche Fortbildung erworben wurden, werden Prüfungen durchgeführt. Die zuständigen Stellen führen berufliche Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfung, Industriemeisterprüfung) durch. Dem erfolgreichen Prüfling in der beruflichen Fortbildung ist von der zuständigen Stelle ein Zeugnis auszustellen. Auf Antrag des Prüflings stellt die zuständige Stelle - bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung(en) - Zeugnisübersetzungen in englischer und französischer Sprache aus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Durchführung von Prüfungen und Ausstellung von Prüfungszeugnissen erheben die zuständigen Stellen Gebühren. Für die englischsprachige und französischsprachige Übersetzung können die zuständigen Stellen Gebühren erheben.