Behinderung: Feststellung - auf Antrag des behinderten Menschen
Behinderung: Feststellung - auf Antrag des behinderten Menschen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Nachweis der Behinderung gilt der Schwerbehindertenausweis. Dieser wird ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt und weitere Voraussetzungen vorliegen.
Werden zudem gesundheitliche Merkmale festgestellt, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind, enthält der Schwerbehindertenausweis, neben dem GdB, entsprechend eingetragene Merkzeichen.
Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:
(G): Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, einer erheblichen Gehbehinderung und einer Geh- und Stehbehinderung.
(aG): Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung
(H): Feststellung von Hilflosigkeit
(RF): Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss.
(B): Berechtigung für eine ständige Begleitung
(BL): Feststellung von Blindheit
(GL): Feststellung von Gehörlosigkeit
(TBl): Feststellung von Taubblindheit
(1. KL): Feststellung der tariflich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Klasse mit Fahrausweis der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten
Anträge / Formulare
Eine Übersicht der Anträge finden Sie im Formularservice der zuständigen Stelle.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Weitere detaillierte Informationen über das Schwerbehindertenrecht (unter anderem zu den Themen Feststellungsverfahren und Nachteilsausgleiche) finden Sie im Internetangebot der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z.B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle)
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten)
- gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
Sie können Ihren Antrag auch online über unser Schwerbehindertenportal LS-Online stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.