Behindertenberatung
Behindertenberatung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.