Ausübung des Berufs als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst
Ausübung des Berufs als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte,
- die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt zu sein,
- die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden oder
- die vorübergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind,
dürfen ihren Beruf als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt nicht ausüben, es sei denn, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.