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Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Erteilung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen erlaubt. Für andere Flächen (Nichtkulturland) ist eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle notwendig.



Anträge / Formulare

Der Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann von der Eigentümerin/vom Eigentümer oder von der Nutzerin/vom Nutzer der zu behandelnden Flächen oder von einer durch ihn beauftragten Person gestellt werden.



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.