Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Anträge / Formulare
Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.
Anträge / Formulare
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfbuch
- Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
Welche Gebühren fallen an?
- Abgabe:60,00 EUR - 540,00 EUR
Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes