Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
Leistungsbeschreibung
                                                Allgemeine Informationen
 
Anträge / Formulare
 
                                            
                                Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.
Anträge / Formulare
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfbuch
 - Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
 
Welche Gebühren fallen an?
- Abgabe:60,00 EUR - 540,00 EUR
Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes