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Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.



Anträge / Formulare


  • Prüfbuch
  • Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten

  • Abgabe:60,00 EUR - 540,00 EUR
    Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes