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Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Ausbildungsförderung kann vielfach auch für einen Ausbildungsaufenthalt im Ausland - Studium oder eine schulische Ausbildung (einschließlich Praktika) - gewährt werden.

Für die Förderung eines Ausbildungsaufenthalts im Ausland müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für das BAföG nachweisen. Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.



Anträge / Formulare

Die Formblätter werden von der zuständigen Stelle bereit gehalten und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausdruckbar vor.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Ggf. können die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland dazu führen, dass auch solche Auszubildende gefördert werden können, die im Inland insb. wegen der Höhe des Einkommens der Eltern keine Förderung bekommen.
So werden nachweisbar notwendige Studiengebühren für die Dauer bis zu einem Jahr und bis zu einer Höchstgrenze von 4.600 Euro übernommen. Auch Zuschläge für die Reise zum Ausbildungsort, zur Krankenversicherung sowie ggf. (abhängig vom Zielland) für höhere Lebenshaltungskosten sind möglich.



  • Einkommensnachweise (für den Auszubildenden für den Bewilligungszeitraum, für die Eltern insb. Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr)
  • ggf. weitere Antragsunterlagen

Es fallen keine Gebühren an.