Architektenkammer Niedersachsen: Eintragung - Bestätigung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Personen und Gesellschaften, die in einer Liste der Architektenkammer Niedersachsen eingetragen sind, erhalten eine Bestätigung über die Eintragung in Form eines Ausweises bzw. einer Urkunde. Der Ausweis bzw. die Urkunde ist bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.