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Architektenkammer Niedersachsen: Aufgaben


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die zentrale Aufgabe der Architektenkammer Niedersachsen ist die Führung der Architektenliste. Nur wer in einer Architektenliste oder der Liste auswärtiger Architekten verzeichnet ist und im Eintragungsverfahren die dafür notwendigen Voraussetzungen nachgewiesen hat, darf in Niedersachsen die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen. Gleiches gilt für die Berufsbezeichnungen „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplaner“.

Die Architektenkammer erfüllt jedoch noch vielfältige weitere Aufgaben. Dazu zählen insbesondere:

  1. das Bauwesen, insbesondere die Baukultur, und die sonstige Tätigkeit der Architekten zu pflegen und zu fördern,
  2. die beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder zu wahren und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und zu fördern,
  3. die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung der Architekten zu fördern,
  4. die Liste der auswärtigen Architekten und die Gesellschaftsliste zu führen, für die Berufsausübung benötigte Bescheinigungen zu erteilen und das Niedersächsische Architektengesetz im Übrigen auszuführen, sofern nicht die Zuständigkeit anderer Stellen bestimmt ist,
  5. die Architekten in Fragen der Berufsausübung zu beraten,
  6. auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Architekten und Berufsgesellschaften oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hinzuwirken,
  7. in Angelegenheiten des Bauwesens sowie der Architekten gegenüber Behörden oder Gerichten Stellung zu nehmen, Vorschläge zu machen und Gutachten zu erstatten,
  8. Sachverständige auf dem Gebiet des Architekten- und Bauwesens öffentlich zu bestellen und zu vereidigen, das Sachverständigenwesen zu fördern und auf Anforderung Sachverständige zu benennen,
  9. im Wettbewerbswesen beratend tätig zu sein und die Übereinstimmung der jeweiligen Verfahrensbedingungen mit den geltenden bundes-, landes- und berufsrechtlichen Vorschriften zu überwachen,
  10. die Einhaltung der Versicherungspflichten nach dem Niedersächsischen Architektengesetz zu überwachen.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.