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Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Erteilung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer den Beruf als Psychotherapeutin/Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:

Für die Ausübung des Beruf einer psychologischen Psychotherapeutin/eines psychologischen Psychotherapeuten oder  einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.



Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf

  • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
  • die Staatsangehörigkeit sowie
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) ab Nr. 102 an.