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Approbation als Apothekerin/Apotheker Erteilung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer den Beruf als Apothekerin/Apotheker in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.

Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Wer im Ausland den Beruf einer Apothekerin/eines Apothekers ausüben möchte, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigen. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern der Beruf zuletzt in Niedersachsen ausgeübt wurde.



Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.