Anmeldung bei der Tierärztekammer


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Für alle in Niedersachsen den Beruf ausübenden Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der zuständigen Stelle.
Gleiches gilt für nicht berufstätige Tierärztinnen und Tierärzte, sofern sie ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Diese haben sich gemäß der Meldeordnung bei der zuständigen Stelle anzumelden und bestimmte Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.



Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Berechtigungsnachweise

Welche Gebühren fallen an?


 Es fallen keine Gebühren an.