Anerkennung von Prüfungs- und Bescheinigungseinrichtungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Bescheinigung
Anerkennung von Prüfungs- und Bescheinigungseinrichtungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Bescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Kompetenz von Einrichtungen, die bestimmte Arbeiten an Geräten durchführen, die geregelte Stoffe enthalten, muss von der zuständigen Stelle auf Antrag geprüft und bescheinigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.6.2 an.