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Anerkennung von Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen: Beantragung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss die Anerkennung der Prüfstelle beantragen.

Die Prüfstelle kann aus einer

  • Sachverständigenorganisation oder
  • nach anderen Rechtsvorschriften zugelassenen Überwachungsstelle bestehen.

Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Gleichwertige Anerkennungen anderer EU-/EWR-Staaten sind Anerkennungen in Deutschland gleichgestellt.



Anträge / Formulare

Der Antrag auf Anerkennung muss schriftlich gestellt werden. Er ist handschriftlich zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.



  • Nachweise über die Unabhängigkeit der Prüfstelle
  • Nachweise über die Verfügbarkeit der für die unabhängige Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Organisationsstrukturen
  • Nachweise über die Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit des beauftragten Personals
  • Nachweise über das Vorhandensein einer Qualitätssicherung

Es fallen Gebühren nach den Bestimmungen des Bayerischen Kostengesetzes an.