Anerkennung von Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen: Beantragung
Anerkennung von Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen: Beantragung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss die Anerkennung der Prüfstelle beantragen.
Die Prüfstelle kann aus einer
- Sachverständigenorganisation oder
- nach anderen Rechtsvorschriften zugelassenen Überwachungsstelle bestehen.
Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Gleichwertige Anerkennungen anderer EU-/EWR-Staaten sind Anerkennungen in Deutschland gleichgestellt.
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Anerkennung muss schriftlich gestellt werden. Er ist handschriftlich zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die Unabhängigkeit der Prüfstelle
- Nachweise über die Verfügbarkeit der für die unabhängige Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Organisationsstrukturen
- Nachweise über die Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit des beauftragten Personals
- Nachweise über das Vorhandensein einer Qualitätssicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach den Bestimmungen des Bayerischen Kostengesetzes an.