Anerkennung von politisch Verfolgten als Asylberechtigte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention Entscheidung
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Was sollte ich sonst noch wissen?
In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als asylberechtigte Person nach Artikel 16a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention).
Wer das Recht auf Anerkennung in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sämtliche vorhandenen Urkunden, die Ihre Identität sowie Ihren Lebensgang belegen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
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