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Anerkennung von politisch Verfolgten als Asylberechtigte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention Entscheidung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als asylberechtigte Person nach Artikel 16a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention).


Wer das Recht auf Anerkennung in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.



Was sollte ich sonst noch wissen?


  • Sämtliche vorhandenen Urkunden, die Ihre Identität sowie Ihren Lebensgang belegen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.