Wahlhelferanmeldung für die Kommunalwahl und Direktwahl Samtgemeindebürgermeister:in am 13.09.2026 (ggf. Stichwahl am 27.09.2026)
Wahlhelferanmeldung für die Kommunalwahl und Direktwahl Samtgemeindebürgermeister:in am 13.09.2026 (ggf. Stichwahl am 27.09.2026)
Leistungsbeschreibung
Mitmachen kann, wer am Wahltag wahlberechtigt ist (mindestens 16 Jahre). Bewerberinnen und Bewerber für die anstehenden Wahlen und Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge inkl. der Stellvertretungen dürfen nicht im Wahlvorstand mitarbeiten.
Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Wahl im Wahllokal zuständig. Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich, es wird jedoch jeweils ein „Erfrischungsgeld“ gezahlt. Für jeden Wahlbezirk werden ein:e Wahlvorsteher:in, dessen Vertreter:in, ein:e Schriftführer:in, dessen Vertreter:in sowie vier Beisitzer:innen berufen. Insgesamt benötigen wir ca. 160 Wahlhelfer:innen je Wahl.
Die Wahlzeit dauert jeweils von 08.00 bis 18.00 Uhr. Da jedoch von den acht Personen im Wahlvorstand immer nur vier anwesend sein müssen, besteht die Möglichkeit, dass sich die Mitglieder des Wahlvorstandes während des Tages im Dienst abwechseln können („Schichtdienst“). Zur Stimmenauszählung um 18.00 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand wieder anwesend sein.
Amt/Fachbereich
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