Abgrenzung Handwerk/Nichthandwerk - Beratung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zum Handwerk bzw. zu Industrie und Handel ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die Handwerkskammer (HWK) und/oder durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) dazu beraten lassen.

Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil sie sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sog. Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.