Abgasuntersuchung: Abnahme


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Um zu gewährleisten, dass die Abgaswerte eines Fahrzeugs innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm bleiben, sind Fahrzeughalter verpflichtet, ihr Fahrzeug (alle Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor außer Motorrädern) regelmäßig einer Abgasuntersuchung (AU)  zu unterziehen.
Hierbei wird durch einen Sachverständigen eine Messung an Ihrem Fahrzeug unternommen.

Seit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung mehr. Die an ihre Stelle tretende Umweltverträglichkeitsprüfung ist eigenständiger Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU).

Damit entfallen seit dem 1. Januar 2010 auch die AU-Plaketten, es gibt nur noch die HU-Plaketten auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen. Noch vorhandene AU-Plaketten werden durch die Prüfstellen bei der nächsten Hauptuntersuchung entfernt. Sollten nach dem Entfernen Kratzspuren oder Klebereste auf dem Kennzeichen verbleiben, können diese mit einer Reparaturplakette (Blankoplakette in der weißen Farbe der Trägerplatte) vom Prüfer überklebt werden.

Der Abgasuntersuchungsnachweis auf dem Protokoll ist eine achteckige Plakette mit dem Durchführungsjahr der AU. Außerdem wird diese Plakette mit einer Zangenprägung der Kontrollnummer der AU-Werkstatt versehen.

Bei Motorrädern ist bereits seit April 2006 die Abgasuntersuchung (hier: AUK) Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird durch die runde TÜV-Plakette dokumentiert.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Das Prüfverfahren der Abgasuntersuchung (AU) bleibt bestehen, ist jedoch im Rahmen der HU weniger aufwändig.

Die AU beinhaltet bei alten Fahrzeugen ohne On-Board-Diagnose-Gerät (OBD) weiterhin die Abgasmessung und deren Bewertung. An OBD-Fahrzeugen (Fahrzeuge, die ab Januar 2006 zugelassen wurden) wird der OBD-Speicher ausgelesen. Fahrzeuge ohne KAT bzw. mit ungeregeltem KAT erhalten seit 2006 anstelle der einjährigen eine zweijährige Plakettenlaufzeit.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.